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   LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06   

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LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06 (https://dejure.org/2007,3756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06 (https://dejure.org/2007,3756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2007 - L 7 SO 4180/06 (https://dejure.org/2007,3756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des § 264 SGB 5 - Anforderung an Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Kostenübernahme für eine nicht verordnungsfähige so genannten Basissalbe als Hilfe bei Krankheit; Verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf Arzneimittelversorgung; Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Hilfen zur Gesundheit, Hilfe bei Krankheit, Nachrang zur Krankenbehandlung nach dem SGB V , Verfassungsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung habe auch nicht die Funktion, einen Bedarf wie den streitgegenständlichen zu decken; er solle vielmehr dem in einer stationären Einrichtung untergebrachten Menschen ein Minimum an autonomer Lebensgestaltung ermöglichen (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 8. Juli 2004 - 5 C 42/03 - BVerwGE 121, 251).

    Nicht gestritten wird vorliegend über die Höhe des Barbetrags, weil die Klägerin - in Kenntnis des Urteils des BVerwG vom 8. Juli 2004 (BVerwGE 121, 251) - von Anfang an ausdrücklich nur Kostenerstattung als Hilfe bei Krankheit begehrt hatte; auch mit einer bloß darlehensweisen Gewährung der Leistung war sie nicht einverstanden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - ).

    Diese Vorgaben sind - wenngleich nicht schematisch - auch bei der Prüfung zu beachten, wie hoch der in § 35 Abs. 2 SGB XII vorgesehene Barbetrag bemessen sein muss, um seine komplementäre Bedarfsdeckungsfunktion für Bewohner von Einrichtungen im Sinne des § 13 Abs. 1 SGB XII - wie hier der zwischenzeitlich verstorbenen Klägerin - verlässlich erfüllen zu können (vgl. BVerwGE 121, 251).

    Auch ungeachtet dessen, dass in den regelsatzrelevanten Abteilungen in § 2 Abs. 2 der Regelsatzverordnung, die zunächst auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998, in der Änderungsverordnung vom 20. November 2006 auf der EVS 2003 basierend erstellt worden sind, die seit 2004 neuen Belastungen für den Bereich der Gesundheitspflege möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt sein dürften (vgl. hierzu Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, a.a.O., § 48 Rdnr. 3), hätte vorliegend - wie bereits vom SG angeregt - eine Überprüfung angezeigt sein können, ob der in § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII normierte Mindestbarbetrag von 26 v.H. bei der Klägerin - trotz des ihr im Besitzstandswege gezahlten nicht bedarfsbezogenen Zusatzbarbetrags (§ 133a SGB XII BVerwGE 121, 251; Schoch, ZfF 2007, 97, 104; kritisch Armborst in LPK-SGB XII, a.a.O., § 35 Rdnr. 10; W. Schellhorn in W. Schellhorn/H. Schellhorn/Hohm, a.a.O., § 35 Rdnr. 18; Falterbaum in Hauck/Noftz, a.a.O. K § 35 Rdnr. 8).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfebedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl. BVerfGE 40, 121, 133; 43, 13, 19; 82, 60, 80 f.).

    Auch insoweit sind dem Gesetzgeber im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfen unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden können, weite Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt (vgl. BVerfGE 82, 60, 80 f.; 98, 169, 204; ferner BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 ).

  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Darauf hinzuweisen ist, dass die bei der Festlegung der leistungsrechtlichen Grundentscheidungen eines Sozialleistungssystems vom Gesetzgeber zu treffenden sozialpolitischen Entscheidungen nach der Rechtsprechung des BVerfG hinzunehmen sind, solange die Erwägungen des Gesetzgebers weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 89, 365, 376; BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2003 - 1 BvR 452/99 - FamRZ 2003, 1084).

    Gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts ist dem Gesetzgeber wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen; da diese nur einer eingeschränkten verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegt, ist auch nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat (vgl. BVerfGE 81, 156, 206; BVerfG FamRZ 2003, 1084).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Aus diesen Bestimmungen folgt zwar eine objektiv-rechtliche Pflicht des Staates, das Recht auf Leben und körperliche Gesundheit zu schützen (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfGE 85, 191, 212; 88, 203, 251).

    Dieses Grundrecht soll den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes für eine bestimmte Personengruppe verstärken; der staatlichen Gewalt sollen insoweit engere Grenzen vorgegeben werden, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 85, 191, 206; 96, 288, 301 f.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Zwar wird jedenfalls für an chronischen Erkrankungen leidende Leistungsbezieher nach dem SGB II erwogen, hinsichtlich der Kostenübernahme für medizinisch notwendige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die Regelung über die Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII als Rechtsgrundlage heranzuziehen (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2007 - L 1 B 7/07 ER - ); gerade dies erscheint jedoch zweifelhaft, weil die genannte Norm nur bei besonderen, atypischen Bedarfslagen Anwendung finden kann, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweisen (vgl. hierzu BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 ), sodass bei vergleichender, wertender Betrachtung gerade wegen der mit der oben dargestellten Rechtentwicklung vollzogenen leistungsrechtlichen Gleichstellung fast aller Grundsicherungs- und Sozialhilfebezieher nach dem SGB II und dem SGB XII bei Krankheit eine solche atypische, unter die Hilfe in sonstigen Lebenslagen subsumierbare Situation rechtlich nicht begründbar sein dürfte (vgl. dazu auch Berlit in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 73 Rdnr. 5).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Auch insoweit sind dem Gesetzgeber im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfen unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden können, weite Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt (vgl. BVerfGE 82, 60, 80 f.; 98, 169, 204; ferner BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Auch insoweit sind dem Gesetzgeber im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfen unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden können, weite Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt (vgl. BVerfGE 82, 60, 80 f.; 98, 169, 204; ferner BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Dieses Grundrecht soll den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes für eine bestimmte Personengruppe verstärken; der staatlichen Gewalt sollen insoweit engere Grenzen vorgegeben werden, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 85, 191, 206; 96, 288, 301 f.).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfebedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl. BVerfGE 40, 121, 133; 43, 13, 19; 82, 60, 80 f.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
    Gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts ist dem Gesetzgeber wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen; da diese nur einer eingeschränkten verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegt, ist auch nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat (vgl. BVerfGE 81, 156, 206; BVerfG FamRZ 2003, 1084).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - L 1 B 7/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier:

  • BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einmaliger Leistungen für die Deckung von

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 4267/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Praxisgebühr -

  • VG Stuttgart, 20.12.2004 - 8 K 2717/04

    Erhöhung des Barbetrages für Heimbewohner bei außergewöhnlich hohen Zuzahlungen

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 35/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen als

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R

    Bezifferung des Klageantrags - Pflegehilfsmittel - feuchtes Toilettenpapier und

  • BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95

    Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 10/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2004 - 4 ME 224/04

    Übernahme der Kosten für die Beschaffung einer Brille im Rahmen der Krankenhilfe;

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 11.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechstanwalts

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76

    Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen

  • VGH Hessen, 11.10.2004 - 10 UE 2731/03

    Keine Übernahme von Kosten für das Medikament Viagra durch die Sozialhilfe

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 4 PA 104/06

    Übernahme der Kosten für Krankenfahrten und Medikamente im Grundsicherungsrecht;

  • BSG, 09.02.1984 - 11 RA 20/83

    Tod des Prozeßbevollmächtigten - Berichtigung der Parteibezeichnung -

  • SG Leipzig, 16.12.2004 - S 8 KR 540/04

    Ersatz von Arzneimittelkosten für das Medikament "Methionin Stada"-Tabletten;

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Wann eine atypische Bedarfslage vorliegt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Einzelfall unterschiedlich beurteilt (vgl. zum Beispiel hinsichtlich erhöhter Aufwendungen für die Anschaffung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2007 - L 1 B 7/07 AS ER -, juris, Rn. 28 f., einerseits und Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 4180/06 -, juris, Rn. 23, andererseits).
  • SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05

    Zahlung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten für verschreibungsfreie Medikamente

    Diese Auffassung werde auch gestützt durch das Urteil des Landessozialgerichts (= LSG) Baden-Württemberg vom 22. November 2007, Az. L 7 SO 4180/06.

    Soweit sich der Beigeladene auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22. November 2007 (Az. L 7 SO 4180/06) beruft, in dem ein besonders hoher Bedarf an nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht als eine atypische Bedarfslage nach § 73 SGB XII angesehen wurde, folgt die Kammer dem nicht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 36/08

    Bei der Berechnung der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. 1 SGB 12 sind entsprechend

    Sie hat  keinen Anspruch auf Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB 12, weil durch die gesetzliche Krankenversicherung die sozialhilferechtliche Krankenhilfe ausgeschlossen ist (Anschluss an LSG Stuttgart, Urteil vom 22. November .2007, L 7 SO 4180/06).

    Demgegenüber ist die sozialhilferechtliche Krankenhilfe ausgeschlossen (vgl. eingehend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06 -, juris).

  • SG Aachen, 30.09.2009 - S 19 SO 36/09

    Sozialhilfe

    Einem Anspruch auf der Grundlage der Hilfe zur Gesundheit steht die bestehende Krankenversicherung entgegen, § 2 Abs. 1 SGB XII. Die Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 ff. SGB XII) sind gegenüber der Krankenbehandlung nach dem Krankenversicherungsrecht nachrangig (hierzu und zum Folgenden LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2007, L 7 SO 4180/06, juris, Rn. 19 m.w.N.).

    Eine sonstige Lebenslage in diesem Sinne liegt nur vor, wenn sich die Hilfesituation thematisch keiner der in § 8 SGB XII aufgeführten Hilfen zuordnen lässt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2007, L 7 SO 4180/06, juris, Rn. 23; Wahrendorf, a.a.O., § 73, Rn. 3), denn § 73 SGB XII stellt - wie der Beklagte zutreffend ausführt - nicht etwa eine Möglichkeit zur Verfügung, in Einzelfällen andernorts ausdrücklich normierte Leistungsvoraussetzungen zu umgehen.

  • LSG Bayern, 23.09.2008 - L 8 B 592/08
    Die Hilfe zur Krankheit nach § 48 SGB XII hat demnach einen sehr beschränkten Anwendungsbereich; im Wesentlichen anspruchsberechtigt sind nur noch Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind und nicht zum berechtigten Personenkreis nach § 264 Abs. 2 SGB V gehören (vgl. hierzu auch Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O. Rdnr. 14; Lippert in Mergler/Zink, SGB XII, Einleitung Fünftes Kapitel Rdnr. 9; zum Ganzen LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2007, L 7 SO 4180/06 juris Rdnr. 20).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 43/08

    Keine Übernahme von Kosten für Pflege zur Bedienung eines Hilfsmittels

    Demgegenüber ist die sozialhilferechtliche Krankenhilfe ausgeschlossen (vgl. eingehend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2009 - L 7 SO 3329/09
    Deshalb bedarf es keines näheren Eingehens darauf, ob die vorgenannten Bedarfe überhaupt budgetfähig sind, was in Anbetracht der Regelungen in § 17 Abs. 2 Sätze 1 und 4 SGB IX zumindest zweifelhaft erscheint (vgl. im Übrigen zur Abgrenzung zwischen sozialer und medizinischer Rehabilitation BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - (juris); zum Nachrang der sozialhilferechtlichen Krankenhilfe Senatsurteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 4180/06 - (juris)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Dabei hat es darauf abgestellt, dass die Versorgung mit derartigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach dem Regelungszweck des § 34 SGB V ausgeschlossen sei, um die gesetzliche Krankenversicherung von Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zu entlassen, deren Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht entsprechen würde, oder bei denen die Übernahme der Kosten durch die Versicherten selbst zumutbar sei (gegen eine Anwendung von § 73 SGB XII bei ähnlichen Fallgestaltungen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2007 L 7 SO 4180/06 , sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2010 L 18 AS 1432/08 , beide in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2008 - L 8 AS 306/07
    Wegen der vollzogenen leistungsrechtlichen Gleichstellung fast aller Grundsicherungs- und Sozialhilfebeziehern nach dem SGB II und dem SGB XII ist ein Bedarf an (Finanzierung von) nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten auch für SGB II-Leistungsempfänger wie den Kläger keine besondere, atypische Bedarfslage (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2007 L 7 SO 4180/06 , Juris Rdnr 23).
  • SG Hildesheim, 18.04.2008 - S 44 SO 9/06
    Ein Anspruch auf Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII scheidet für gesetzlich krankenversicherte Hilfeempfänger einerseits aufgrund der bereits erwähnten Subsidiarität der Leistungen nach dem SGB XII aus, andererseits aber auch deshalb, weil der mögliche Leistungsumfang nach § 48 SGB XII mit dem Umfang der Leistungen nach dem SGB V identisch ist (§ 48 S. 1 und 2 SGB XII; vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 4180/06 m.w.N.).
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